Prüfzertifikate / Prüfzeugnisse
Die Bereitstellung von Kalibrierprotokollen für Druckmessgeräte, mit und ohne Zertifikat, erhält gerade in Verbindung mit zertifizierten QS-Systemen in Unternehmen einen immer höheren Stellenwert. Die Rückführbarkeit auf internationale und nationale Kalibrier-Standards ist hier entscheidend, z. B. wenn Druckmessgeräte als Referenz oder für Verbrauchsmessungen eingesetzt werden.
BD|SENSORS errichtete aus diesem Grund bereits 1996 ein staatlich akkreditiertes Kalibrierlabor und Metrologiezentrum. Die Akkreditierungsstelle ist Mitglied der ILAC (International Laboratory Accreditation Cooperation) und garantiert somit Kalibrierdienstleistungen nach international anerkannten Standards auf höchstem Niveau.
Bei Bedarf können auch DKD - neu DAKKS-Kalibrierzertifikate geliefert werden.
Messprotokolle
5-Punkte-Protokoll
Was wird protokolliert?
- Messpunkte: 5
- Angaben der Messunsicherheit: nein
- Bezug: IEC61298-2
- Druckzyklen: 1x steigend / 1x fallend
- Rückführbarkeit auf nat. Normale: ja
- Durchführung: Werk
11-Punkte-Protokoll
Was wird protokolliert?
- Messpunkte: 11
- Angaben der Messunsicherheit: nein
- Bezug: IEC61298-2
- Druckzyklen: 1x steigend / 1x fallend
- Rückführbarkeit auf nat. Normale: ja
- Durchführung: Werk
IEC-Messprotokoll
Was wird protokolliert?
- Messpunkte: 11
- Angaben der Messunsicherheit: nein
- Bezug: IEC61298-2
- Druckzyklen: 3x steigend / 3x fallend Rückführbarkeit auf nat. Normale: ja
- Durchführung: Werk
Prüfbescheinigungen
Werksbescheinigung 2.1 (EN 10204)
Was wird bescheinigt?
BD|SENSORS bescheinigt, dass die gelieferten Erzeugnisse den Bestellvereinbarungen entsprechen. Prüfergebnisse werden nicht dokumentiert.
Werkszeugnis 2.2 (EN 10204)
Was wird bescheinigt?
BD|SENSORS bescheinigt, dass die gelieferten Erzeugnisse den Bestellvereinbarungen entsprechen. Es werden bestimmte Ereignismerkmale (Messbereiche, Genauigkeit, etc.) bestätigt.
Abnahmeprüfzeugnis 3.1 (EN 10204)
Was wird bescheinigt?
BD|SENSORS bescheinigt, dass bei der Herstellung der aufgeführten Geräte die vorgeschriebenen Materialprüfungen durchgeführt wurden. Die Prüfungen werden mit Angabe der Prüfergebnisse bescheinigt.
DAkkS - Kalibrierscheine
Was wird protokolliert?
- Messpunkte:
11 pro Messreihe (Ablauf A, B - DKD Richtlinie 6-1 03/2014)
6 pro Messreihe (Ablauf C - DKD Richtlinie 6-1 03/2014) - Messreihen
2x steigend / 2x fallend (Ablauf A - DKD Richtlinie 6-1 03/2014)
2x steigend / 1x fallend (Ablauf B - DKD Richtlinie 6-1 03/2014)
1x steigend / 1x fallend (Ablauf C - DKD Richtlinie 6-1 03/2014)
- Angabe der Messunsicherheit: ja
- Bezug: DKD Richtlinie 6-1 von 03/2014
- Rückführbarkeit auf nat. Normale: ja
- Durchführung: Akkreditiertes Kalibrierlaboratorium